Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder

Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Mietbedingungen sorgfältig durch. Sie sind Grundlage aller mit uns geschlossenen Mietverträge.

1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Vermieterin stellt dem Mieter das im Mietvertrag benannte Fahrrad, Zubehörteile oder sonstige Mietsachen (im Folgenden „Mietsache“ oder „Mietgegenstand“) gegen Zahlung der vereinbarten Miete für die vertraglich vereinbarte Mietdauer zur Verfügung. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, schuldet die Vermieterin neben der benannten Mietsache kein weiteres Zubehör.
1.2. Die vereinbarte Miete ist vom Mieter bei Abschluss des Vertrages für den gesamten Mietzeitraum zu entrichten. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Preisliste.
1.3. Die Vermieterin kann eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution in bar oder mit Kreditkarte verlangen. Grundlage für die Berechnung der Höhe der Kaution ist die aktuelle Verkaufsliste.

2. Vertragsdauer
2.1. Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Vertrages.
2.2. Wird die Miete an einem Tag nach 17:00 Uhr angetreten, so wird für diesen Tag keine Miete mehr berechnet.
2.3. Eine Verlängerung der Mietdauer über die vertraglich vereinbarte Mietdauer hinaus bedarf der schriftlichen Einwilligung der Vermieterin vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietdauer.
2.4. Im Falle eines Verzuges der Rückgabe findet keine Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter die Mietsache nicht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter den Verzug zu vertreten hat.
2.5. Bei Rückgabe der Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung des Differenzbetrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

3. Übernahme, Gebrauch und Rückgabe der Mietsache
3.1. Die Vermieterin stellt dem Mieter die Mietsachen in mangelfreiem, fachgerechtem, gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand sowie gereinigt zur Verfügung. Jegliche Mängel sind bei Übernahme zu reklamieren und im Vertrag festzuhalten.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen und insbesondere das Fahrrad schonend und fachgerecht zu gebrauchen sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch. Der Mieter versichert, dass er das Fahrrad nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol benutzen wird. Die Beförderung von Mitfahrern ist untersagt. Dem Mieter ist ebenfalls untersagt, jegliche Umbauten an der und sonstige Eingriffe in die Mietsache vorzunehmen.
3.3. Der Mietgegenstand wird dem Mieter ausschließlich zur Nutzung auf den von uns geführten Touren durch die im Vertrag genannte Person überlassen.
3.4. Der Mieter hat unverzüglich nach Bekanntwerden von Mängeln, Defekten und Schäden am Mietgegenstand diese dem Vermieter zu melden, insbesondere wenn die Betriebs- oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, und zudem bei Rückgabe auf den Schaden hinzuweisen. Auch Schäden, die inzwischen behoben worden sind, sind spätestens bei der Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter anzuzeigen. Der Mieter hat die Pflicht, die Vermieterin über alle Einzelheiten des Schadensherganges zu unterrichten. Im Falle der Verletzung dieser Anzeigepflichten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den durch die Verletzung der Anzeigepflicht entstehenden Schaden zu ersetzen.
3.5. Bei einem Umtausch der Mietsache ist die Vermieterin berechtigt, eine Gebühr von EUR 10,- zu erheben, es sei denn, dass der Umtausch auf einem bereits bei der Aushändigung der Mietsache vorliegenden Mangel beruht und die Mietsache nicht gebrauchstauglich ist.
3.6. Im Falle eines Diebstahles oder Verkehrsunfalles hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen oder hinzuzuziehen und die Vermieterin zu unterrichten. Der Mieter haftet der Vermieterin gegenüber für aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden.
3.7. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietvertrages in demselben Zustand, abgesehen von üblichen Verschmutzungen, an die Vermieterin zurückzugeben, in dem er ihm übergeben wurde. Die Rückgabe hat bis 19:00 Uhr des letzten Miettages in den Räumlichkeiten der Vermieterin zu erfolgen. Die Endreinigung des Fahrrades ist im Mietpreis inbegriffen. Bei Rückgabe ist die Vertragskopie des Mieters mitzubringen. Auf dieser wird die vollständige Rückgabe der Mietsache quittiert. Dieses ist nur ein Beleg für die Entgegennahme, d. h. keine Abnahme des vertraglich geschuldeten Zustandes.

4. Haftung
4.1. Die Nutzung des Fahrrades erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch den Gebrauch des Fahrrades entstehen.
4.2. Der Mieter haftet der Vermieterin gegenüber für Verlust der Mietsache, Beschädigungen, die während der Mietzeit entstanden sind, sowie Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten.
4.3. Kommt es aufgrund eines Schadens an der Mietsache, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag bis zur Höhe einer Tagesmiete.
4.4. Bei einer Zerstörung der Mietsache bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis für das entsprechende Gut gemäß der aktuellen Verkaufsliste, wobei die vom Mieter bezahlte Miete vom Listenpreis abzuziehen ist. Bei Beschädigungen haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile.
4.5. Im Falle eines Diebstahles oder anderweitigen Verlustes der Mietsache haftet der Mieter bis zur Höhe des Preises der Mietsache in der aktuellen Verkaufsliste der Vermieterin, wobei die vom Mieter für die Mietsache bezahlte Miete vom Listenpreis abzuziehen ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Sollten einzelne Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.
5.2. Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
5.3. Neben den Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen gelten die Bestimmungen und Regelungen unserer Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen.